Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fotostudio Ebneter


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen dem Fotostudio Ebneter (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden für sämtliche erbrachten Leistungen und Lieferungen, insbesondere in den Bereichen Passfotos, Bewerbungsfotos, Porträtfotografie, Werbefotografie und Architekturfotografie. Mit der Beauftragung des Fotografen erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Kunden kommt durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch den Fotografen zustande.


3. Leistungen des Fotografen

Der Fotograf erbringt fotografische Dienstleistungen gemäss der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Dies umfasst insbesondere die Aufnahme, Bearbeitung und Lieferung von Fotos in den vereinbarten Formaten. Der Fotograf ist in der Gestaltung der Aufnahmen weisungsfrei, solange die wesentlichen Vorgaben des Kunden eingehalten werden.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die vereinbarten Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer angegeben, sofern nicht anders vermerkt.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Betrag für Passfotos und Bewerbungsfotos sofort nach der Leistungserbringung fällig. Bei grösseren Aufträgen (Porträt, Werbe- und Architekturfotografie) kann eine Anzahlung vereinbart werden. Der Restbetrag ist nach Lieferung der finalen Bilder und Rechnungsstellung innert 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.


5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1. Das Urheberrecht an allen angefertigten Fotografien liegt ausschliesslich beim Fotografen gemäss dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG).

5.2. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars die nicht-exklusiven, räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den ihm überlassenen Fotos für den vereinbarten Zweck. Die Nutzung für andere Zwecke oder eine Weitergabe an Dritte (ausser zur Veröffentlichung im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszwecks, z.B. an Zeitungen, Magazine) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.3. Eine kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung der Fotos durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Fotografen und gegen separate Honorarvereinbarung gestattet.

5.4. Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Fotos für Eigenwerbung zu nutzen (z.B. auf der eigenen Webseite, in Portfolios, auf Social Media), es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich und schriftlich widersprochen. Bei Pass- Porträt- und Bewerbungsfotos wird die Nutzung für Eigenwerbung in der Regel vorab mit dem Kunden abgesprochen.

5.5. Bei jeder Veröffentlichung der Fotos ist der Fotograf als Urheber zu nennen (Bildnachweis: „Fotostudio Ebneter“ oder „Werner Ebneter“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


6. Haftung

6.1. Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder die missbräuchliche Verwendung von Fotos durch den Kunden oder Dritte.

6.3. Beanstandungen bezüglich der Qualität der Aufnahmen oder der gelieferten Produkte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen.


7. Terminverschiebung und Stornierung

7.1. Terminverschiebungen oder Stornierungen durch den Kunden müssen so früh wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, erfolgen.

7.2. Muss der Fotograf einen Termin aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) absagen, wird er den Kunden umgehend informieren und einen Ersatztermin anbieten. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.


8. Datenschutz

Der Fotograf verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) einzuhalten. Persönliche Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung des Auftrags verwendet.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich.

9.2. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.


Fotostudio Ebneter

Datum der letzten Aktualisierung: 03. Juli 2025