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Deklarierung von KI-Fotos



Verlorene Glaubwürdigkeit

Ich lese immer wieder Diskussionen darüber, dass KI die Fotografie zerstört. Dabei frage ich mich oft: War Fotografie jemals wirklich völlig objektiv?

Als Werbefotograf retuschiere ich Bilder seit vielen Jahren. Ich entferne störende Elemente, korrigiere Farben, passe Perspektiven an oder optimiere das Licht. Mit genügend Zeit kann ich ein Foto so stark verändern, dass es mit der Realität nur noch wenig gemeinsam hat – und trotzdem stammt es ursprünglich aus einer echten Aufnahme.

Der eigentliche Unterschied zwischen klassischer Bildbearbeitung und KI liegt deshalb aus meiner Sicht nicht in der Manipulation.

Der Unterschied ist die Geschwindigkeit und die Zugänglichkeit.

Was früher viel Erfahrung, technisches Wissen und viele Stunden Arbeit erforderte, kann heute dank KI innerhalb weniger Minuten erledigt werden – und zwar von praktisch jeder Person.

Das verändert unsere Branche grundlegend.

Kann man Fotos überhaupt noch glauben?

Genau hier sehe ich die eigentliche Herausforderung.

Früher galt ein Foto oft als Beweis. Heute ist das anders. Ein Bild kann echt sein, retuschiert, teilweise mit KI verändert oder vollständig künstlich erzeugt worden sein – und häufig ist der Unterschied kaum noch erkennbar.


Ein Artikel soll es richten

Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte (Der EU AI Act, Artikel 50). In der Praxis wird dies oft vereinfacht als «Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder» bezeichnet.

In Foren zum Thema Fotografie habe ich jedoch den Eindruck, dass noch viel Unsicherheit darüber besteht, ab wann ein Bild tatsächlich gekennzeichnet werden muss.

So wird beispielsweise häufig die Meinung vertreten, dass Werbefotos von Produkten keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, während Bilder von vollständig KI-generierten Personen zwingend gekennzeichnet werden müssen.

Deshalb hier zwei Artikel, welche die neuen Regelungen gut erklären:

WDR Artikel zum Thema

Artikel von der Industrie- und Handelskammer zu Köln


Das ABER

Und die Schweiz?

Von der SBB KI-generiertes Werbe-Bild

Ja, wir kochen wieder einmal unsere eigene Suppe. Ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt. Jedenfalls besteht in der Schweiz derzeit keine allgemeine Pflicht, KI-generierte Bilder zu kennzeichnen.

Nun kommt das grosse ABER für die Schweiz.

Was passiert, wenn das Bild auf Facebook, LinkedIn oder einer anderen internationalen Plattform veröffentlicht wird?

Oder wenn eine Schweizer Firma ihre Produkte gezielt auch in Deutschland, Frankreich oder einem anderen EU-Land bewirbt?

Genau zu diesem Thema herrscht derzeit noch grosse Unsicherheit.

Die Kanzlei Kellerhals Carrard hat dazu einen viel beachteten Artikel veröffentlicht, der sich zu lesen lohnt: Zum Artikel

Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies: Wer seine Dienstleistungen oder Produkte gezielt auch im EU-Ausland anbietet, sollte sich unbedingt mit den Transparenzpflichten des EU AI Acts auseinandersetzen.


Zum Schluss noch ein Beispiel eines – aus meiner Sicht – misslungenen KI-Bildes.

Es zeigt eine Familie in Neujahrs-Stimmung. Auf den ersten Blick wirkt das Bild harmonisch. Schaut man jedoch genauer hin, fällt auf, dass jede der vier Personen in eine andere Richtung blickt. Niemand scheint den anderen anzusehen.

Gerade in der Familienfotografie sind Blickkontakte entscheidend. Dieses KI-Bild zeigt für mich, dass eine technisch beeindruckende Bildqualität allein noch keine überzeugende Fotografie ergibt.

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